AGB

Allgemeine Geschäftbedingungen


Für alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen von Waren und Leistungen der Firma New Line Optik GmbH und auch für Vertragsanbahnungen und –änderungen gelten folgende Bedingungen, die durch Auftragserteilung oder Warenannahme vom Besteller ausdrücklich anerkannt werden. Abweichungen hiervon haben nur Gültigkeit, wenn sie von New Line Optik GmbH ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese AGB als angenommen. Gegenbestätigung des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

Angebote, Bestellungen, Vertragsabschluss
Bestellungen können sofort durch uns widerrufen werden (z.B. bei arglistiger Täuschung etc.). Somit behalten wir uns jegliche Bestellannahme vor. Von dieser Vereinbarung abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

Preise
Alle Preise exklusiv der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Der Totalpreis ist bindend. Aktionsware, Ersatzteile und Reparaturen sowie Porto- und Verpackungskosten sind von der Rabatt- und Bonusgewährung ausgeschlossen. Die genannten Preise schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.

Liefer- und Leistungsverzug
Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, usw. - auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten -, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung, bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Verkäufer von seiner Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich der Verkäufer nur berufen, wenn er den Käufer unverzüglich benachrichtigt.
Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Käufer nicht von Interesse.
Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen des Verkäufers setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus.
Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Ersatz des ihm entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer über.

Rügepflicht/ Mängel
Der Käufer muss seiner Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten im Falle eines vorliegenden Mangels unverzüglich oder spätestens innerhalb der 7 Tage Frist nachkommen und New Line Optik GmbH davon schriftlich unterrichten. Die Mängelbehandlung bedarf einer Servicenummer, sonst gilt der Mangel als nicht gemeldet. Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte einen Mangel aufweisen, verlangt der Verkäufer nach seiner Wahl, dass das mangelhafte Teil zur Reparatur an den Verkäufer geschickt wird.
Ansprüche wegen Mängel gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.

Zahlung
Für abgelehnte Banklastschriften die nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind, stellen wir die Rückbelastungsgebühr in Rechnung.
Bei der Bezahlung innerhalb von 7 Tagen erhält der Käufer 2 % Skonto. Der gesamte Betrag ist sofort fällig.
Gerät der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basissatz als pauschalen Schadensersatz zu verlangen.
Wenn dem Verkäufer Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt oder wenn dem Verkäufer andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn er Schecks angenommen hat. Der Verkäufer ist in diesem Fall außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
Der Käufer ist zur Aufrechterhaltung, Zurückbehaltung und Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Käufer jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.
Zahlungen an Außendienstmitarbeiter sind nur bei Vorlage einer Vollmacht zu leisten.

Eigentumsvorbehalt
Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich sämtlicher Ansprüche aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Käufer unser Eigentum. Der Käufer ist verpflichtet jeden Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware uns unverzüglich mitzuteilen. Bei Verarbeitung der Ware ohne unserer Zustimmung erwerben wir sofort das Eigentum am Gegenstand es sei denn wir haben das Eigentumsrecht schriftlich abgetreten.
Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen, damit der Verkäufer seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug - ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

Haftung
Bei leichtfahrlässig verursachten Schäden haften wir beschränkt auf 2 fache des Bestellwertes. Die persönliche Haftung unserer Repräsentanten durch leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
Jegliche abweichende Versprechungen oder Garantiezusagen bedürfen der Genehmigung vom gesetzlichen Vertreter.

Gerichtstand
Soweit der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Berlin ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Klauseln dieser AGB unwirksam sein oder werden, so tritt an ihre Stelle die gesetzliche Regelung der Bundesrepublik Deutschland in Kraft. Die Geltung der übrigen Klauseln bleibt unberührt.